Eins haben die Bundesländer gemeinsam: Die Infektionslage entscheidet über die Regeln in Hotels und Ferienwohnungen, in Restaurants und Bars. Aber: Weil sich die Impfquote, die Corona-Inzidenz und die Auslastung der Krankenhäuser je nach Region in Deutschland teils deutlich unterscheiden, entscheidet jedes Bundesland aktuell für sich selbst über die Einschränkungen. Mal gilt 2G, mal 3G, mal 3G plus.
Überblick zu den Regeln im Tourismus
Wer einen Ausflug mit Besuch im Restaurant oder Museum machen will oder im Hotel übernachten möchte, muss sich auch im Herbst und Winter 2021 durch einen Regel-Dschungel kämpfen. Wir helfen mit einem Überblick über die Corona-Regeln, die Touristinnen und Touristen bei einem Ausflug oder einem Urlaub aktuell beachten müssen (Stand: 9. November):
Baden-Württenberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Corona-Regeln in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 10. November, strengere Regeln, Grund ist der Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen PCR-Test vorweisen – beispielsweise im Restaurant, Kino, Schwimmbad oder im Museum. Im Freien ist in dem Bundesland dann ein 3G-Nachweis nötig, hier genügt aber meistens ein Antigen-Schnelltest. Die Kontaktbeschränkungen kehren zumindest für Ungeimpfte wieder zurück: Treffen sind ab sofort auf einen Haushalt plus weitere fünf Personen beschränkt.
Corona-Maßnahmen in Bayern
Im südlichsten Bundesland ist die Krankenhausampel entscheidend: Hier gibt es neben den Leveln „gelb“ und „rot“ auch eine Kategorie für sogenannte Hotspots. Weil die Ampel inzwischen auf „rot“ steht, gelten verschärfte Regeln. Diese treffen vor allem Menschen, die weder genesen noch vollständig gegen Corona geimpft sind. Für Seilbahnen, Kino, Konzerte und Theater gilt die 2G-Regel für alle Menschen – auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren.
In der Gastronomie und in Hotels sowie anderen touristischen Unterkünften gilt die 3plus-Regel, berichtet „BR24“: Gästinnen und Gäste müssen den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen aktuellen negativen PCR-Test nachweisen. Zusätzlich muss alle weitere 72 Stunden ein weiterer negativer Test vorgezeigt werden.
Corona-Regeln in Berlin
Berlin setzt wohl künftig auf 2G, zumindest hat sich der Senat auf diese verschärfte Regel geeinigt. Der Zugang zu Restaurants, Kinos, Theatern, Veranstaltungen und anderen Freizeiteinrichtungen wäre dann sowohl für Berlinerinnen und Berliner als auch für Touristinnen und Touristen nur noch mit Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Getestete (3G) hätten dann keinen Zutritt mehr. Denkbar ist, dass diese verschärfte Maßnahme bereits nächste Woche in Kraft tritt, berichtet die „Berliner Zeitung“.
Aktuell haben Einrichtungen die Wahl, ob sie auf 2G oder 3G setzen – Reisende müssen sich hier immer konkret informieren. Einzige Ausnahme: Wer auf der Städtereise in Berlin feiern gehen will, muss bereits jetzt über entsprechende Nachweise verfügen, denn in den Innenbereichen der Berliner Clubs ist die 2G-Regel schon Pflicht.
Brandenburgs Corona-Regeln
Auch in Brandenburg kann die 2G-Regel als Option etwa für Veranstaltungen, Innengastronomie, Beherbergung in Hotels oder Ferienwohnungen, Stadtrundfahrten und touristische Ausflüge, Indoor-Sportanlagen, Kultur- und Freizeitanlagen sowie Clubs genutzt werden. Reisende sollten sich hier immer konkret beim Veranstalter informieren.
Eine Verschärfung der Maßnahmen ist in dem Bundesland im Gespräch, darüber berät an diesem Dienstag das Kabinett, wie die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Corona-Maßnahmen in Bremen
In Bremen gilt, wie in vielen Bundesländern, ein Stufenmodell, das die Hospitalisierungsinzidenz berücksichtigt. Weil sich diese derzeit zwischen null und drei bewegt, gilt Warnstufe null. Demnach sind die Menschen in Bremen in Innenräumen des Einzelhandels sowie im Öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn) zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken verpflichtet, genauso bei Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden.
Beginnend mit Warnstufe eins (Hospitalisierungsinzidenz zwischen drei und sechs) gilt die 3G-Regel für Innenräume von vielen Einrichtungen wie Restaurants oder Hotels. Ab Warnstufe zwei (Hospitalisierungsinzidenz zwischen sechs und zwölf) können Betreiber entscheiden, ob sie sogar nur Geimpfte und Genesene (2G) zulassen möchten.
Welche Corona-Regeln in Hamburg gelten
Hamburg war das erste Bundesland, das die 2G-Option für Freizeiteinrichtungen eingeführt hatte. Hier müssen sich Touristinnen und Touristen also vor dem Besuch im Restaurant, Theater oder Museum informieren, welche Regeln dort gelten. Hat ein Betrieb die 2G-Regel eingeführt, sind dort Beschränkungen wie die Maskenpflicht, die Begrenzungen der Kapazität für Veranstaltungen und Abstandsregelungen aufgehoben. Auch im Einzelhandel kann 2G umgesetzt werden, allerdings nicht in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten. Kinder unter zwölf Jahren dürfen generell 2G-Angebote nutzen.
Corona-Regeln in Hessen
Hessen hat die Corona-Regeln verschärft. Die Folge: Antigen-Schnelltests reichen für 3G demnächst oft nicht mehr aus. Das gilt für den Besuch im Restaurant oder eines Konzertes. Kinder und Jugendliche können allerdings weiterhin einen Antigen-Test vorweisen. Für Großveranstaltungen gelten noch strengere Maßnahmen. Nehmen mehr als 5000 Menschen teil, darf maximal zehn Prozent des Publikums einen negativen Coronatest für den Einlass haben. Alle anderen Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein.
In Hotels, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben muss ein Negativnachweis bei Anreise vorgezeigt werden. Bei mehr als sieben Tagen Aufenthalt müssen sich alle Gästinnen und Gäste zweimal pro Woche testen lassen.
Die Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit einigen Monate eine Corona-Ampel mit den Stufen „grün“, „gelb“, „orange“ und „rot“. Betrachtet werden hier die Auslastung der Krankenhäuser, auch auf den Intensivstationen, sowie die Sieben-Tage-Inzidenzen, berichtet die „Ostsee-Zeitung“. Restaurants, Theater, Museen und Geschäfte dürfen selbst entscheiden, ob sie die verschärfte 2G-Regel in ihren Einrichtungen einführen. Es heißt also auch im nordöstlichen Bundesland: genau informieren.
Wichtig für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer: Seit dem 1. November gelten verschärfte Maßnahmen. Wer nicht vollständig geimpft ist und nach einem Urlaub im Hochrisikogebiet in Quarantäne muss, erhält keine Entschädigungsleistungen mehr für den Arbeitsausfall.
Welche Corona-Regeln in Niedersachsen gelten
Auch Niedersachsen ermöglicht das 2G-Modell optional für Hotels, Veranstalter und Betreiber von Lokalitäten wie Restaurants und Bars. Bei einer Inzidenz von (wie aktuell) über 50 gilt bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmenden bereits die 3G-Regel in vielen Bereichen. Zudem setzt das Bundesland auf eine dreistufige Warnampel, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtet.
In touristischen Beherbergungsbetrieben ist für nicht Geimpfte und nicht Genesene ein negativer Corona-Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts notwendig. Antigentests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden.
Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen
In NRW gilt in vielen Einrichtungen und Veranstaltungen die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, unter anderem für: Innengastronomie, Messen, touristische Unterkünfte (Testpflicht bei Anreise und erneut nach je weiteren vier Tagen) und touristische Busreisen. Für den Besuch in einer Disco muss sogar ein negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorgezeigt werden.
Verschärfte Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz setzt zur Pandemiebekämpfung auf Warnstufen – berücksichtigt werden die Sieben-Tage-Inzidenz, die Sieben-Tage-Hospitalisierung sowie der Anteil an Intensivbetten. Veranstaltungen im Freien, beispielsweise Weihnachtsmärkte, sollen weitgehend ohne Abstand, Masken und Zugangskontrollen stattfinden dürfen. Für alle Veranstaltungen, Amateursport und Besuche der Gastronomie gilt in Innenbereichen die 3G-Regel.
Saarland: Die Corona-Regeln im Tourismus
Im Saarland gibt es für Geimpfte, Genesene und Getestete praktisch keine Einschränkungen. Selbst am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen. Mit dem neuen „Saarland-Modell Plus“ werde „das nächste Kapitel im Umgang mit Corona“ aufgeschlagen, hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) gesagt.
Die Corona-Regeln in Sachsen
Sachsen hat die Regeln deutlich verschärft: 2G ist seit Montag, 8. November, in vielen Bereichen verpflichtend. Nur noch Geimpfte und Genesene erhalten Zugang zu Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Diskotheken, Clubs sowie zum Innenbereich aller Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen und Festen. Zudem muss der Mindestabstand und die Maskenpflicht abseits des Platzes eingehalten werden.
Die Weihnachtsmärkte sollen stattfinden, sie müssen aber in Flanier- und Verweilbereiche eingeteilt werden. In den Flanierbereichen – also den Bereichen mit Verkaufsständen – gilt keine Maskenpflicht und kein 2G. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis vorerst zum 25. November, berichten die „Dresdner Neuesten Nachrichten“.
Sachsen-Anhalt: Corona-Regeln für Tourismus
Sachsen-Anhalt setzt auf AHA-Regeln, 2G- und 3G-Regeln sowie Impfungen. In dieser Woche soll eine neue Corona-Verordnung mit einem regionalisierten Corona-Konzept vorgestellt werden. Es soll beispielsweise eine Testpflicht eintreten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang über 100 liegt und mindestens ein weiteres Kriterium erfüllt ist: Entweder, wenn gleichzeitig die Krankenhausaufnahmen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über fünf liegt, oder die Belegung der Intensivbetten regional bei über fünf Prozent liegt.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Ausflüge und Urlaub in Schleswig-Holstein sind unter Einhaltung der 3G-Regel möglich: In Restaurants, Bars und anderen Freizeiteinrichtungen wie etwa im Kino gilt seit Ende September in den meisten Innenräumen die Nachweispflicht über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test. Wo das 3G-Modell nicht greift, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Thüringens Corona-Maßnahmen
In Thüringen wurden die Regeln für ungeimpfte Erwachsene Ende Oktober verschärft: Seither sollen Landkreise in der höchsten Warnstufe drei die 2G-Regel oder die 3G-plus-Regel zur Pflicht machen. Wenn der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird, kann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-plus-Modell reicht ein Antigen-Schnelltest nicht: Nur Geimpfte, Genesene und mit Menschen mit negativem PCR-Test dürfen ins Restaurant oder Hotel.
Quelle: Reise Reporter