2G im Hotel, 3G in der Bahn: Was auf Reisende zukommt
Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene wird das Reisen in Deutschland schwieriger. Bund und Länder haben in ganz Deutschland verschärfte Corona-Maßnahmen entschieden. Wir zeigen, wann und wo flächendeckend 2G gilt.
Die Corona-Lage spitzt sich in Deutschland zu. Darauf reagieren die Bundesländer mit verschärften Corona-Regeln. Einige haben bereits die 2G-Regelung aufgrund der hohen Corona-Zahlen umgesetzt. Nun soll die Regel in ganz Deutschland gelten – und zwar immer dann, wenn der Wert von drei des Hospitalisierungsindex überschritten wird.
Das haben Bund und Länder am Donnerstag bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) entschieden. Geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel verkündete die Details im Anschluss am selben Abend. Wir erklären, was das für Reisende und den Urlaub in Deutschland und bedeutet.
2G-Regel flächendeckend in ganz Deutschland
Für Ungeimpfte ohne Genesenennachweis wird das Reisen in Deutschland immer schwieriger – und bei beim Überschreiten des Hospitalisierungsindex quasi unmöglich. Wenn der Schwellenwert 3 überschritten wird, dann greift im Kino, in der Gastronomie, in Hotels, in Museen und bei Veranstaltungen das 2G-Modell. Der Hospitalisierungsindex gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patientinnen und Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.
Wird der Wert sechs des Index erreicht, müssen Geimpfte und Genesen zusätzlich noch einen Test machen, um Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen zu erhalten. Ungeimpfte sind von diesen Bereichen ausgeschlossen. Ab einem Wert von neun können Bundesländer Kontakte verschärfen und Veranstaltungen absagen.
Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg setzen bereits jetzt die 2G-Regel um. Somit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. In Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Hendrik Wüst 2G im Freizeitbereich angekündigt. Ab Samstag gilt das 2G-Modell in Hamburg und ab kommender Woche in Thüringen sowie in Schleswig-Holstein. Das Saarland, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern planten 2G ebenfalls flechendeckend einführen. Nun agieren alle Bundesländer abhängig vom Hospitalisierungsindex gleich.
Ungeimpfte also ab einem Hospitalisierungsindex von drei selbst mit einem negativen Corona-Test nicht mehr am öffentlichen Leben in Innenräumen teilnehmen. Ein längerer Urlaub über Weihnachten oder Silvester beispielsweise an der Nordsee oder der Ostsee wäre dann nur für Geimpfte und Genesene möglich. Aber auch Tagesausflüge und Städtetrips gestalten sich für Ungeimpfte und Nicht-Genesene beim Überschreiten des Hospitalisierungsindex schwierig, denn eine Einkehr in einem Restaurant wäre durch die 2G dann nicht möglich, auch Museumsbesuche müssten ausfallen.
2G-Regel im Freien: Auf diesen Weihnachtsmärkten gilt sie
Aber auch im Freien besteht mancherorts die 2G-Regel. Zahlreiche Orte öffnen ihre Weihnachtsmärkte nur für Geimpfte und Genesene. Duisburg, Bielefeld, Dortmund und Köln starten ihren jeweiligen Weihnachtsmarkt beispielsweise mit dem 2G-Modell. In Hamburg wird der Roncalli-Weihnachtsmarkt in 2G und 3G unterteilt. Überall, wo es etwas zu essen und trinken gibt, gilt die 2G-Regel.
Zahlreiche Weihnachtsmärkte sollen aber auch mit der 3G-Regelung stattfinden. Das ist unter anderem in Niedersachsen und Berlin der Fall. Weitgehend ohne Corona-Einschränkungen könnte hingegen der Nürnberger Christkindlesmarkt ablaufen – dafür wurde das Marktgebiet vergrößert und entzerrt.
3G in Bus und Bahn: Benötigen täglich neuen Corona-Test
3G soll künftig auch in Bussen und Bahnen, im öffentlichen Fernverkehr mit ICE und Intercity sowie für den Luftverkehr gelten. Die Regel soll „stichprobenhaft“ überprüft werden. Bereits am Vormittag hat der Deutsche Bundestag die neue Version des Infektionsschutzgesetztes gebilligt. Über das Gesetz muss am Freitag aber noch der Bundesrat abstimmen.
Reisende müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler sowie die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll soll auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Schleswig-Holstein: 3G-Regeln für Bus und Bahn ab 25. November
In Schleswig-Holstein ist die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr bereits beschlossene Sache. Ab dem 25. November dürfen in Busse und Bahnen im Land nur noch Fahrgäste einsteigen, die genesen, geimpft oder getestet sind, berichten die „Lübecker Nachrichten“. Für Restaurants, Kinos und Co. gilt schon ab dem 22. November und vorerst bis Weihnachten die 2G-Regelung, so die „Kieler Nachrichten“.
Kontaktbeschränkungen im privaten Raum – in SH ab Montag
Bei einem Hospitalisierungsindex von neun, sollen die Bundesländer auch die Kontakte einschränken können. Zusammenkünfte bei privaten Treffen werden in Schleswig-Holstein bereits ab dem 22. November eingeschränkt. Treffen innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig.
Auch in Baden-Württemberg gibt es verschärfte Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte seit dem 17. November: Es sind nur noch Treffen zwischen Personen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen sind davon Geimpfte, Genesene und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ebenso wie Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.
Quelle: Reise Reporter