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Corona-Gipfel: Verschärfte Regeln für Ausflüge und Urlaub

von Touristenführer
Dezember 2, 2021
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Corona-Gipfel: Verschärfte Regeln für Ausflüge und Urlaub?

Wie lässt sich die vierte Corona-Welle brechen? Darüber beraten Bund und Länder bei einer Ministerpräsidentenkonferenz. Einige der Maßnahmen haben Auswirkungen für Ausflüge und Urlaub in Deutschland.

Bund und Länder wollen am Donnerstag bei einer vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Maßnahmen beschließen, um die vierte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. Verschärfungen treffen vor allem Menschen, die bislang nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Für sie ist ein Urlaub oder ein normaler Ausflug mit einem Restaurantbesuch praktisch unmöglich. 

Wir erklären anhand des Entwurfs für die Beschlussvorlage, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland und dem reisereporter vorliegt, welche Maßnahmen Reisende in Deutschland treffen würden:

Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Für Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen soll immer die 2G-Regel gelten. Zutritt haben dann nur noch Geimpfte und Genesene, optional kann auch ein aktueller Corona-Test vorgeschrieben werden (2G plus). Ausflüge mit Aktivitäten in Innenräumen wären damit für Ungeimpfte vollends gestrichen.

Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte sollen sich im privaten und öffentlichen Raum nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen. Das würde bedeuten, dass auch Ausflüge – beispielsweise Wandern – für Nicht-Geimpfte nur noch unter Auflagen möglich wären. Für Geimpfte und Genesene soll es keine Kontaktbeschränkungen geben.

Clubs und Diskotheken: In Hotspot-Gebieten sollen Clubs und Discos in Innenräumen geschlossen werden. Die zugrunde liegende Sieben-Tage-Inzidenz steht noch nicht fest, vorgeschlagen wird in der Beschlussvorlage der Wert 350.

Weihnachtsmärkte: Der Zutritt soll bundesweit, unabhängig von der Inzidenz, nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich sein. Optional kann die 2G-plus-Regel eingeführt werden, dann ist ein aktueller Test vorgeschrieben. In einigen Bundesländern wie Bayern, Sachsen und Thüringen sind bereits zuvor alle Weihnachtsmärkte von den Landesregierungen verboten worden.

Welche Regeln gelten für Hotels an Weihnachten?

Viele Menschen planen gerade ihren Urlaub über Weihnachten oder haben bereits ein Hotel gebucht. Stand jetzt ändert sich nach der MPK für die touristische Beherbergung nicht viel. Denn für Hotels und andere Übernachtungsbetriebe wurden keine weiteren Maßnahmen beschlossen – hier gilt aber ohnehin in allen Bundesländern inzwischen mindestens die 2G-Regel. Ein Überblick:

  • Baden-Württemberg: 2G-plus-Regel gilt für Restaurants, Kinos, Bäder, Theater und Hotels sowie bei allen Veranstaltungen.
  • Bayern: 2G-Regel in Hotels und Gastronomie (Sperrstunde: 22 Uhr). In Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 muss die Hotellerie und Gastronomie schließen. In vielen Bereichen gilt sogar 2G plus: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt laut der Staatsregierung für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen für Kultur- und Sportveranstaltungen – etwa Seilbahnen, Zoos, Bäder, Saunen und Spielhallen.
  • Berlin: 2G-Regel gilt für Restaurants, Kinos, Bäder, Theater und Hotels sowie bei allen Veranstaltungen. In Bars, Clubs und Restaurants sowie auf Veranstaltungen gilt 2G plus. 
  • Brandenburg: 2G-Regel – geimpft oder genesen – gilt in der Gastronomie, in Freizeiteinrichtungen und in touristischen Übernachtungsbetrieben.
  • Bremen: In Bremen gilt flächendeckend 2G: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants und Bars, in Kultureinrichtungen, Fitness-Studios und Sporthallen.
  • Hamburg: 2G-Regel in Hotels, Restaurants, Theatern oder Kino.
  • Hessen: Auch in Hessen gilt in Hotels, Kultureinrichtungen und auf Veranstaltungen die 2G-Regel.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die 2G-plus-Regel gilt landesweit für den Zutritt zu Restaurants, Hotels, Schwimmbädern, Kinos und Theatern.
  • Niedersachsen: 2G-plus-Regel für Innenbereiche in Restaurants, Hotels, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios.
  • Nordrhein-Westfalen: Flächendeckend gilt die 2G-Regel. Der Urlaub im Hotel oder der Besuch im Restaurant ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.
  • Rheinland-Pfalz: 2G-plus-Regel: In Innenräumen, in denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Dies gilt beispielsweise für Restaurants und Hotels. In der Gastronomie sind Selbsttests unter Aufsicht möglich, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).
  • Saarland: 2G-plus gilt in der Gastronomie, Hotels, bei körpernahen Dienstleistungen, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen, sowie für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen. Heißt: Ungeimpfte haben keinen Zutritt, Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Coronatest vorweisen.
  • Sachsen: Sachsen befindet sich seit dem 22. November in einem Teil-Lockdown. Touristische Reisen, das Übernachten in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Pensionen ist verboten. Die Innengastronomie darf nur mit 2G und von 6 bis 20 Uhr öffnen. Die neuen Maßnahmen der Corona-Notfallverordnung gelten vorerst bis 12. Dezember.
  • Sachsen-Anhalt: In Hotels und Gaststätten gilt 2G.
  • Schleswig-Holstein: Es gilt 2G für touristische Übernachtungen in Hotels, Restaurants und weitere Freizeitaktivitäten.
  • Thüringen: In Thüringen gilt flächendeckend 2G, alle Weihnachtsmärkte wurden abgesagt.

Quelle: Reise Reporter

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