Hohe Berge, kristallklare Seen, spannende Städte, gut präparierte Skipisten: Österreich ist auch im späten Herbst und Winter ein beliebtes Urlaubsziel für Deutsche.
Österreich geht erneut in den Lockdown
Doch der Urlaub im Nachbarland wird in diesem Winter eher schwierig, denn Österreich kämpft kurz nach dem Start der Skisaison mit einem massiven Corona-Ausbruch. Deshalb gilt: Lockdown für alle für maximal 20 Tage ab dem 22. November.
Ungeimpfte müssen sich noch deutlich länger auf Einschränkungen einstellen, der Lockdown für Ungeimpfte, der bereits gilt, wird auch nach dem 12. Dezember weiterhin fortbestehen. Menschen ohne erste Impfung dürfen nur noch ihr Zuhause verlassen, um tägliche Bedürfnisse zu decken, zur Arbeit zu gehen oder andere dringende Wege zu erledigen.
Österreich gilt als Hochrisikogebiet
Die Einreise ist bisher mit einem Nachweis über Impfung, Genesung oder einem negativen Antigen-Schnelltest möglich. Ab Montag, 22. November, ändert sich das: Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf spätestens 72 Stunden vor Einreise gemacht worden sein, schreibt das Auswärtige Amt. Reisende sollten aber bedenken, dass wegen des Lockdowns das öffentliche Leben enorm eingeschränkt ist – auch für Touristinnen und Touristen.
Gleichzeitig gilt fast das ganze Land seit Sonntag, 14. November, aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet– mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Das bedeutet: Nicht geimpfte Menschen müssen bei der Rückkehr in Quarantäne.
Österreich-Urlaub für Ungeimpfte de facto nicht möglich
In den nächsten Wochen wird der Österreich-Urlaub durch den Lockdown praktisch unmöglich. Doch auch danach wird es für ungeimpfte Personen schwer bleiben – es gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. Welche Beschränkungen derzeit vor Ort, für die Einreise und bei der Rückkehr gelten, darüber informiert dieser Überblick.
Die aktuelle Corona-Lage in Österreich
Einst hatte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz die Pandemie in Österreich für beendet erklärt. Doch es sollte anders kommen: Die Corona-Lage in Österreich hat sich verschärft, die Infektionsraten sind deutlich gestiegen. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit bei 976,6 (Stand: 19. November) – das ist deutlich höher als derzeit in Deutschland (340,6). Alle österreichischen Bundesländer sind wieder als rote Zonen mit hohem oder höchstem Risiko ausgewiesen.
Urlaub in Österreich: Was muss ich zur Einreise wissen?
Eine Einreise nach Österreich ist für Deutsche ohne Registrierung oder Quarantäne möglich, schreibt das Österreichische Gesundheitsministerium. Bisher ist jedoch ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel zu erbringen (geimpft, genesen, getestet). Erlaubt sind ein PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt). Ab Montag, 22. November, sollen nur noch PCR-Tests erlaubt sein, die maximal 24 Stunden
Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit. Vor der Einreise müssen sich Touristinnen und Touristen außerdem online registrieren.
Kleiner Grenzverkehr: Was ist möglich?
Wer nur für eine Wandertour für einen Tag nach Österreich fahren will, muss folgende Regeln beachten: Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich benötigen Touristinnen und Touristen den „Grünen Pass“ – also den Nachweis über einen negativen Corona-Test, die Impfung oder Genesung. Das österreichische Einreiseformular muss aber nicht mehr ausgefüllt werden.
Bei der Rückkehr nach Deutschland sind Geimpfte und Genesene im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Nicht geimpfte Grenzgänger müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind.
Ungeimpfte Tagesgäste sollten bedenken: Ungeimpfte dürfen derzeit ihre Unterkunft nur mit einem triftigen Grund verlassen, der Besuch von Freizeiteinrichtungen ist nicht möglich. Das gilt ab dem 22. November auch für Geimpfte und Genesene, wenn Österreich für maximal 20 Tage in den Lockdown geht. Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sind voraussichtlich bis zum 12. Dezember, mindestens aber bis zum 1. Dezember, geschlossen. Touristische Reisen, auch Tagesreisen, sind laut „austria.info“ in der Zeit des Lockdowns untersagt.
Transit durch Österreich
Wer nur auf der Durchreise durch Österreich ist, der muss folgendes wissen:
- Ohne Zwischenstopp ist die Durchreise ohne Einschränkungen möglich.
- Transitreisende sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich
Österreichs Kanzler Alexander Schallenberg hat am 19. November einen erneuten Lockdown für alle angekündigt. – und das zum Beginn der für die Wirtschaft so wichtige Wintersaison. Das Leben in Österreich wird für maximal 20 Tage enorm eingeschränkt, es gilt beispielsweise eine Ausgangssperre für alle Menschen im Land – von 0 bis 24 Uhr. Touristische Reisen sind in dieser Zeit nicht gestattet.
Ausnahmen gibt es nur für Schülerinnen und Schüler, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Präsenz arbeiten müssen, für medizinische Gründe, für Besorgungen des täglichen Bedarfs sowie für Spaziergänge und Sport im Freien. Nach zehn Tagen soll evaluiert werden, ob der Lockdown weiterhin notwendig ist, spätestens mit Ablauf des 12. Dezembers endet der Lockdown aber automatisch.
Für Ungeimpfte und nicht Genesene wird es auch danach ungemütlich bis unmöglich, Urlaub in Österreich zu machen, auch wenn die Einreise nach wie vor mit negativem Corona-Test erlaubt ist. Denn in Österreich gilt seit dem 15. November ein Lockdown für Ungeimpfte. Sie dürfen nur noch aus dringenden Gründen das Haus oder die Wohnung verlassen. Dieser Lockdown für Ungeimpfte wird auch nach dem landesweiten Lockdown für alle fortgesetzt. Wann dieser enden wird, ist noch nicht entschieden.
Über die an ihrem Urlaubsort geltenden Einschränkungen sollten sich Reisende also vorab informieren. Folgende Bereiche des öffentlichen Lebens sind derzeit und dann auch nach dem Lockdown für alle nur für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich (2G-Regel):
- Restaurants, Cafés, Clubs, Discos und andere gastronomische Betriebe
- Hotels, Pensionen und andere touristische Unterkünfte
- Theater, Kinos und kulturelle Einrichtungen (Ausnahme: Museen)
- Sport- und Freizeitanlagen – dazu zählen auch Seilbahnen und Skigebiete
- körpernahe Dienstleistungen – darunter fallen beispielsweise Friseure und Kosmetikstudios
- Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren.
Diese Regeln gelten außerdem in Österreich:
- FFP2-Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und in allen geschlossenen Räumen. Dazu zählt auch der Arbeitsplatz.
Lockdown und Einschränkungen: Was heißt das für den Skiurlaub?
Schon vor einigen Wochen haben die ersten Skigebiete in Österreich für Wintersportlerinnen und Wintersportler geöffnet, dazu zählen der der Stubaier Gletscher. der Mölltaler Gletscher sowie die Skigebiete Sölden, Pitztal, Kühtai, Hintertux und Kitzsteinhorn.
Allerdings ist der Pistenspaß zunächst zeitlich begrenzt, denn kurz nach dem Start der Skisaison ist eine Pause angesagt: Da die österreichische Regierung am Freitag, 19. November, einen erneuten Lockdown für alle, unabhängig des Impfstatus, angekündigt hat, werden die Pisten am Montag, 22. November für maximal 20 Tage wieder schließen. Tourismus ist in der Zeit des Lockdowns generell nicht erlaubt.
Auch nach dem Lockdown für alle gelten Einschränkungen: In Österreichs Skigebieten wird die 2G-Regel umgesetzt, das heißt, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt bekommen. Die 2G-Regel gilt zudem in allen Beherbergungs- und Gastrobetrieben, in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie in Seilbahnen und bei körpernahen Dienstleistungen. Die 2G-Regel gilt für alle ab zwölf Jahren. Eine Maskenpflicht gibt es aktuell nicht.
Wo kann ich mich in Österreich testen lassen?
Auch ausländische Gäste erhalten kostenlose Corona-Tests in Österreich: „Wir bieten all unseren Gästen kostenfreie Testmöglichkeiten in hunderten Teststraßen in ganz Österreich an“, hatte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland gesagt. Diese befinden sich in öffentlichen Test-Straßen und Apotheken, direkt im Hotel oder teils im Gasthaus.
Was muss ich bei der Rückkehr nach Deutschland beachten?
Wer aus Österreich zurück nach Deutschland reist, muss sich über die Regeln und über eine mögliche Test- oder Quarantänepflicht informieren. In der folgenden Tabelle kannst du nachlesen, was derzeit für die Einreise aus Österreich gilt.
Da große Teile des Landes als Risikogebiet eingestuft sind, musst du dazu in der Zeile „Hochrisikogebiet“ nachschauen. Nicht als Hochrisikogebiete gelten die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee.
digitale Einreiseanmeldung | Nachweispflicht (ab 12 Jahren) |
Quarantänepflicht | Beförderungsverbot | |
Virusvariantengebiet | ja | Vor Einreise: Negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 24 Stunden) (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend) | 14 Tage, auch für Geimpfte | ja |
Hochrisikogebiet | ja | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | 10 Tage, Verkürzung ab Tag 1 mit Impf- oder Genesenennachweis oder ab Tag 5 mit negativem Test; für Kinder unter 12 Jahren Ende automatisch nach Tag 5 | nein |
sonstige Gebiete | nein | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | nein | nein |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Quelle: Reise Reporter