Hohe Berge, kristallklare Seen, spannende Städte, gut präparierte Skipisten: Österreich ist im Winter besonders für Ski-Fans aus Deutschland ein beliebtes Urlaubsziel.
Österreich-Urlaub für Ungeimpfte nicht mehr möglich
Doch der Urlaub im Nachbarland wird in diesem Winter eher schwierig, denn Österreich kämpft während der Skisaison gegen den Aufschwung einer neuen Corona-Welle. Deshalb gilt derzeit ein Lockdown für Ungeimpfte. In Gastronomie und Hotels dürfen sich nur Geimpfte und Genesene frei bewegen, gleiches gilt für Skigebiete. An der Grenze gilt 2G plus.
Verschärfte Regeln über Silvester
Außerdem verschärft das Land wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante die Beschränkungen: Ab dem wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt – Ausnahmen für Silvester gibt es nicht.
Österreich gilt nicht mehr als Hochrisikogebiet
Aus deutscher Sicht gilt das Land ab dem 25. Dezember nicht mehr als Hochrisikogebiet. Das bedeutet: Nicht geimpfte Menschen müssen bei der Einreise in Deutschland nicht mehr in Quarantäne. Da Ungeimpfte ohnehin nicht mehr in Österreich einreisen dürfen, trifft diese Regelung nur auf Menschen zu, die in Österreich leben.
Welche Beschränkungen derzeit vor Ort, für die Einreise und bei der Rückkehr gelten, darüber informiert dieser Überblick.
Die aktuelle Corona-Lage in Österreich
Einst hatte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz die Pandemie in Österreich für beendet erklärt. Doch es sollte anders kommen: Die Corona-Lage in Österreich hatte sich Ende November drastisch verschärft, die Infektionsraten waren deutlich gestiegen. Doch Lockdown und 2G scheinen ihre Wirkung zu zeigen – die Corona-Zahlen sinken stetig. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit bei 177,4 (Stand: 24. Dezember). Daher gilt Österreich nicht länger als Hochrisikogebiet.
Urlaub in Österreich: Was muss ich zur Einreise wissen?
Seit dem 20. Dezember gelten verschärfte Einreisebestimmungen. Seither dürfen nur noch Geimpfte und Genesene im Sinne der 2G-plus-Regelung einreisen. Das heißt: Entweder müssen Reisende bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, oder sie müssen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise maximal 72 Stunden als ist, vorweisen.
Wer keine Auffrischungsimpfung oder aktuellen Test vorlegen kann, muss umgehend nach der Einreise in Quarantäne. Die Selbstisolation kann erst beendet werden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis vorliegt. Ausgenommen von dem 2G-plus-Nachweis sollen Schwangere und Personen sein, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Sonderregeln gelten außerdem für Schüler und Schülerinnen beziehungsweise Kinder im schulpflichtigen Alter genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja-Pass“.
Vor der Einreise müssen sich Touristinnen und Touristen außerdem online registrieren und auf das Datum ihres Impfschutzes achten: So darf die Zweitimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Zuvor hatte das Impfzertifikat eine Gültigkeit von 360 Tagen. Eine Boosterimpfung verlängert das Impfzertifikat erneut um 270 Tage. Wer seinen Urlaub zu Weihnachten in Österreich plant, sollte also die Gültigkeit seines Impfschutzes sicherstellen.
Kleiner Grenzverkehr: Was ist möglich?
Für Pendlerinnen und Pendler bleibt es bei der gewohnten 3G-Regel. Für einen Tagesausflug muss jedoch die Wer nur für eine Wandertour für einen Tag nach Österreich fahren will, muss bisher folgende Regeln beachten: Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich benötigen Touristinnen und Touristen den „Grünen Pass“ – also den Nachweis über einen negativen Corona-Test, die Impfung oder Genesung. Das österreichische Einreiseformular muss aber nicht ausgefüllt werden.
Bei der Rückkehr nach Deutschland sind Geimpfte und Genesene im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Nicht geimpfte Grenzgänger müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind.
Transit durch Österreich
Wer nur auf der Durchreise durch Österreich ist, der muss folgendes wissen:
- Ohne Zwischenstopp ist die Durchreise ohne Einschränkungen möglich.
- Transitreisende sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich
Über die an ihrem Urlaubsort geltenden Einschränkungen sollten sich Reisende also vorab informieren. Folgende Bereiche des öffentlichen Lebens sind derzeit nur für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich (2G-Regel):
- Restaurants, Cafés, Clubs, Discos und andere gastronomische Betriebe
- Hotels, Pensionen und andere touristische Unterkünfte
- Theater, Kinos und kulturelle Einrichtungen (Ausnahme: Museen)
- Sport- und Freizeitanlagen – dazu zählen auch Seilbahnen und Skigebiete
- körpernahe Dienstleistungen – darunter fallen beispielsweise Friseure und Kosmetikstudios
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren.
Diese Regeln gelten außerdem in Österreich:
- FFP2-Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und in allen geschlossenen Räumen. Dazu zählt auch der Arbeitsplatz.
Sonderregeln zu Silvester:
- Sperrstunde der Gastronomie ab 22 Uhr gilt ab dem 27. Dezember
Lockdown und Einschränkungen: Was heißt das für den Skiurlaub?
Schon vor einigen Wochen haben die ersten Skigebiete in Österreich für Wintersportlerinnen und Wintersportler geöffnet, dazu zählen der Stubaier Gletscher, der Mölltaler Gletscher sowie die Skigebiete Sölden, Pitztal, Kühtai, Hintertux und Kitzsteinhorn.
Allerdings war der Pistenspaß vieleorts zeitlich begrenzt, denn kurz nach dem Start der Skisaison kam die Ankündigung des Lockdowns. Zunächst hieß es, dass auch Skigebiete schließen müssen– Skilifte dürften nur jene transportieren, die sie beruflich bedingt nutzen mussten. Doch am Sonntagabend, nur wenige Stunden vor Inkrafttreten des Lockdowns, kam die Kehrtwende: Der Nationalrat entschied, dass Skigebiete doch öffnen dürfen – unter 2G-Regeln und mit FFP2-Maskenpflicht.
Die meisten Skilifte blieben zunächst aber noch still. Erst nach Ende des Lockdowns nahmen am 13. Dezember viele den Betrieb wieder auf. Dazu gehören Sölden, der Hintertuxer Gletscher und der Kaunertaler Gletscher und. auch das Zillertal. Andere hingegen haben schon länder wieder geöffnet, darunter Dachstein und Kitzbühel.
In Österreichs Skigebieten wird die 2G-Regel umgesetzt, das heißt, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt bekommen. Die 2G-Regel gilt zudem in allen Beherbergungs- und Gastrobetrieben, in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie in Seilbahnen und bei körpernahen Dienstleistungen. Die 2G-Regel gilt für alle ab zwölf Jahren.
Wo kann ich mich in Österreich testen lassen?
Auch ausländische Gäste erhalten kostenlose Corona-Tests in Österreich: „Wir bieten all unseren Gästen kostenfreie Testmöglichkeiten in hunderten Teststraßen in ganz Österreich an“, hatte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland gesagt. Diese befinden sich in öffentlichen Test-Straßen und Apotheken, direkt im Hotel oder teils im Gasthaus.
Was muss ich bei der Rückkehr nach Deutschland beachten?
Wer aus Österreich zurück nach Deutschland reist, muss sich über die Regeln und über eine mögliche Test- oder Quarantänepflicht informieren. In der folgenden Tabelle kannst du nachlesen, was derzeit für die Einreise aus Österreich gilt.
Da da Österreich nicht mehr als Hochrisikogebiet gilt, musst du dazu in der Zeile „sonstige Gebiete“ nachschauen.
digitale Einreiseanmeldung | Nachweispflicht (ab 12 Jahren) |
Quarantänepflicht | Beförderungsverbot | |
Virusvariantengebiet | ja | Vor Einreise: Negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 24 Stunden) (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend) | 14 Tage, auch für Geimpfte | ja |
Hochrisikogebiet | ja | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | 10 Tage, Verkürzung ab Tag 1 mit Impf- oder Genesenennachweis oder ab Tag 5 mit negativem Test; für Kinder unter 12 Jahren Ende automatisch nach Tag 5 | nein |
sonstige Gebiete | nein | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | nein | nein |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Quelle: Reise Reporter