Österreich-Urlaub 2021: Die Corona-Regeln für Reisende
Urlaub in Österreich ist auch im Herbst und Winter 2021 möglich, allerdings hat das Land die Regeln für Ungeimpfte verschärft. Welche Regeln Reisende zur Einreise und vor Ort beachten müssen: ein Überblick.
Hohe Berge, kristallklare Seen, spannende Städte, gut präparierte Skipisten: Österreich ist auch im späten Herbst und Winter ein beliebtes Urlaubsziel für Deutsche.
Reisen sind auch weiterhin mit einem Nachweis über Impfung, Genesund oder Corona-Test möglich. Allerdings sind die Corona-Zahlen im Nachbarland zuletzt derart in die Höhe gegangen, dass fast überall die Corona-Ampel auf Rot steht. Das bedeutet: Für nicht geimpfte Menschen wird es im Land selbst zunehmend schwer. Welche Beschränkungen derzeit vor Ort und für die Einreise gelten, darüber informiert dieser Überblick.
Die aktuelle Corona-Lage in Österreich
Die Corona-Lage in Österreich hat sich verschärft, die Infektionsraten sind deutlich gestiegen. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit bei 358,0 (Stand: 1. November) – das ist deutlich höher als derzeit in Deutschland. Daher sind auch die meisten österreichischen Bundesländer wieder als rote Zonen mit hohem oder höchstem Risiko ausgewiesen. Lediglich das Burgenland hat noch ein mittleres Risiko.
Urlaub in Österreich: Was muss ich zur Einreise wissen?
Eine Einreise nach Österreich ist für Deutsche ohne Registrierung oder Quarantäne möglich, schreibt das Österreichische Gesundheitsministerium. Ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel ist jedoch zu erbringen (geimpft, genesen, getestet). Erlaubt sind ein PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt). Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit. Vor der Einreise müssen sich Touristinnen und Touristen außerdem online registrieren.
Kleiner Grenzverkehr: Was ist möglich?
Wer nur für eine Wandertour für einen Tag nach Österreich fahren will, muss folgende Regeln beachten: Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich benötigen Touristinnen und Touristen den „Grünen Pass“ – also den Nachweis über einen negativen Corona-Test, die Impfung oder Genesung. Das österreichische Einreiseformular muss aber nicht mehr ausgefüllt werden.
Transit durch Österreich
Wer nur auf der Durchreise durch Österreich ist, der muss folgendes wissen:
- Ohne Zwischenstopp ist die Durchreise ohne Einschränkungen möglich.
- Transitreisende sind von der Testpflicht ausgenommen.
Wofür brauche ich den „Grünen Pass“ in Österreich?
Ausschlaggebend für die Nutzung von Angeboten in Hotels und Gastrobranche sowie die Teilnahme an Kultur- und Sportevents in Österreich ist der sogenannte „Grüne Pass“. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass man aktuell als coronafrei gilt – entweder durch Impfung, eine überstandene Erkrankung oder negative Tests. Die Regelung ist in Österreich auch als 3G bekannt und steht für geimpft, genesen, getestet. Seit dem 1. Juli wurde die Regelung für den Grünen Pass für Kinder gelockert: Personen ab 12 Jahren sind dazu verpflichtet, den Nachweis vorzulegen, schreibt das Österreichische Gesundheitsministerium auf seiner Webseite.
Bei den Corona-Tests wird unterschieden: PCR-Tests haben eine Gültigkeit von 72 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und Selbsttests von 24 Stunden. Geimpfte erhalten den „Grünen Pass“ 22 Tage nach der Erstimpfung und bis zu einem Jahr nach der Erstimpfung. Bei Genesenen spielt der Zeitraum der Corona-Infektion eine Rolle, bis zu sechs Monate nach der überstandenen Krankheit erhalten sie den Pass.
Wo kann ich mich in Österreich testen lassen?
Auch ausländische Gäste erhalten kostenlose Corona-Tests in Österreich: „Wir bieten all unseren Gästen aber kostenfreie Testmöglichkeiten in hunderten Teststraßen in ganz Österreich an“, das hatte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland gesagt. Diese befinden sich in öffentlichen Test-Straßen und Apotheken, direkt im Hotel oder teils im Gasthaus.
Die wichtigsten Corona-Regeln in Österreich
In Österreich gilt ein Stufenplan, der sich an der Belastung der Krankenhäuser orientiert. Und wegen der sich verschlechterten Lage verschärfen immer mehr Bundesländer dort die Regeln. Bitte informiere dich vor deiner Abreise in den Urlaub über die jeweils dort geltenden Einschränkungen.
Restaurants: Kein Zutritt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene
Sechs der neun Bundesländer verweigern nicht Geimpften und nicht Genesenen spätestens ab dem 8. November den Zutritt zu Restaurants oder Bars – selbst, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen. Angekündigt haben diese Maßnahmen Niederösterreich, Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark und Wien.
Verschärfung der Maskenpflicht
Auch die Maskenpflicht wird wieder verschärft: Vielerorts wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, beispielsweise in Einkaufszentren und Markthallen. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt diese Pflicht bereits.
Grundsätzlich gelten außerdem folgende Regeln in Österreich:
- Es ist kein Mindestabstand zu anderen Personen vorgeschrieben
- FFP2-Maskenpflicht gilt in Geschäften des täglichen Bedarfs – wie Supermärkte und Drogeriemärkte – und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Für Übernachtungen in Hotels, Ferienhäuser und anderen touristischen Unterkünften gilt die 3G-Regel
Was muss ich bei der Rückkehr nach Deutschland beachten?
Wer aus Österreich zurück nach Deutschland reist, muss sich über die Regeln und über eine mögliche Test- oder Quarantänepflicht informieren. In der folgenden Tabelle kannst du nachlesen, was derzeit für die Einreise aus Dänemark gilt. Da das Land nicht als Risikogebiet eingestuft ist, musst du dazu in der Zeile „sonstige Gebiete“ nachschauen:
digitale Einreiseanmeldung | Nachweispflicht (ab 12 Jahren) |
Quarantänepflicht | Beförderungsverbot | |
Virusvariantengebiet | ja | Vor Einreise: Negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 24 Stunden) (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend) | 14 Tage, auch für Geimpfte | ja |
Hochrisikogebiet | ja | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | 10 Tage, Verkürzung ab Tag 1 mit Impf- oder Genesenennachweis oder ab Tag 5 mit negativem Test; für Kinder unter 12 Jahren Ende automatisch nach Tag 5 | nein |
sonstige Gebiete | nein | Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden) | nein | nein |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Quelle: Reise Reporter