Während der Corona-Pandemie ging Schweden mit wenigen Restriktionen einen Sonderweg: Statt auf Maskenpflicht und Ausgangssperren setzte das Land vor allem auf die Eigenverantwortung seiner Bürgerinnen und Bürger. Das sorgte für einen relativ normalen Alltag. Ende September wurden dann sogar alle Corona-Maßnahmen beendet.
Doch nun werden wieder Corona-Regeln eingeführt – hauptsächlich handelt es sich hierbei wieder um Empfehlungen, keine strikten Regeln wie wir sie in Deutschland kennen.
Worauf müssen Reisende bei einem Skiurlaub in Schweden oder Sightseeing in Stockholm nun achten? Ein Überblick.
Wie ist die Corona-Lage in Schweden?
IIn Schweden steigen die Infektionszahlen seit Mitte November deutlich, aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 244,8 (22. Dezember).
Da das Land in der ersten Corona-Welle viele Todesfälle zu beklagen hatte, verschärft die Regierung nun wieder die Corona-Regeln. Das Gesundheitsministerium hat hierfür neue Empfehlungen herausgegeben – damit soll Zeit gewonnen worden, um jene zu erreichen, die noch nicht vollständig geimpft sind und damit keinen Schutz gegen Covid-19 haben.
Diese Corona-Regeln gelten in Schweden in Restaurants und Co.
Die schwedische Regierung hat am 7. Dezember strengere Corona-Regeln in der Öffentlichkeit angekündigt. Ab dem 8. Dezember gilt die Empfehlung einer Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und die Empfehlung, in der Öffentlichkeit Abstand zu halten – vor allem in Innenräumen. Menschenansammlungen sollen vermieden werden.
Ein Mund-Nasen-Schutz soll vor allem dann getragen werden, wenn zu Stoßzeiten in Bahnen und Bussen viel los ist und kein Abstand gehalten werden kann. Reisende, die während der Stoßzeiten unterwegs sind, sollen zudem auch auf andere Verkehrsmittel wie Fahrräder ausweichen, so das Gesundheitsministerium.
Schweden: 2G-Regel bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen
Bereits am 1. Dezember hat Schweden in einigen Bereichen 2G eingeführt. Bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen, an denen mehr als 100 Menschen teilnehmen, dürfen nur Geimpfte oder Genesene teilnehmen. Das gilt etwa für Kinos, Theater und Sportveranstaltungen in Innenräumen, meldet das Portal „svd.se“. Für Nachtklubs und Bars gelten die 2G-Regeln nicht, heißt es auf der Website der Polizei.
Die Veranstalter können Ausnahmegenehmigungen erhalten, dann müssen aber alle Personen einen festen Sitzplatz haben, Mindestabstand einhalten und es dürfen sich maximal acht Menschen zu einer Gruppe zusammenfinden.
Der Restaurantbesuch sollte vorerst nicht begrenzt werden, doch nun sollen auch Restaurants zur Eindämmung der Pandemie Corona-Maßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass Abstände eingehalten und Staus etwa im Eingangsbereich vermieden werden können. Auch hier handelt es sich allerdings nur um Empfehlungen und keine Anweisungen.
Drei-Stufen-Plan für Corona-Maßnahmen in Schweden
Gesundheitsministerin Lena Hallengren sagte, sie wolle dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, die 2G-Regel auch auf andere Orte wie Restaurants und Fitnessstudios auszudehnen. Die Regelung müsse aber erst alle Schritte der schwedischen Gesetzgebung durchlaufen, berichtet „The Local.se“, was voraussichtlich einige Tage dauern könnte. Einige Restaurants hatten bereits selbstständig entschieden, Zugang nur noch unter 2G-Bedingungen zu gewähren.
Die Maßnahmen sind Teil eines Drei-Stufen-Plans. Der erste Abschnitt mit den neuen Empfehlungen tritt am 8. Dezember in Kraft. Sollten die Zahlen weiter steigen, soll in Restaurants die 2G-Regel eingeführt werden. Bei einer sehr hohen Infektionsausbreitung sind Beschränkungen der Öffnungszeiten von Bars und Restaurants geplant.
Skifahren in Schweden: Diese Regeln gelten
Die Skigebiete in Schweden sind weiterhin geöffnet. Die Vereinigung der Liftbetreiber hat bereits angekündigt, dass die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums umgesetzt werden sollen. Skifahrerinnen und Skifahrer sind dazu aufgefordert, Abstand zu halten und wenn möglich kontaktlos zu bezahlen. Eine Maskenpflicht wird es jedoch wohl nicht geben.
Welche Regeln gelten für die Einreise nach Schweden?
Ab dem 28. Dezember gelten für die Einreise nach Schweden verschärfte Regeln, dann müssen alle Menschen ab zwölf Jahren unabhängig ihres Impfstatus‘ einen negativen Corona-Test vorweisen. Dies darf nur ein PCR-Test sein, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Bis dahin gilt 3G, Geimpfte, Genesene und Kinder unter 18 Jahren sind bei der Einreise von einer Testpflicht befreit. Nicht geimpfte oder genesene Reisende benötigen einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sowohl PCR- als auch Antigen-Tests werden akzeptiert. Allerdings muss das Ergebnis in englischer, schwedischer, dänischer oder norwegischer Sprache vorliegen – Tests in deutscher Sprache werden nicht akzeptiert.
Das gilt bei der Rückreise nach Deutschland
Schweden gilt nicht als Hochrisikogebiet. Damit entfällt zum einen die Anmeldepflicht für alle Reisende sowie die Quarantänepflicht für Rückreisende, die weder geimpft noch genesen sind. Folgende Regeln müssen Urlauberinnen und Urlauber, die nach Deutschland zurückkehren, dennoch beachten:
- Nachweispflicht: Mit der neuen Einreiseverordnung vom 1. August müssen alle Reiserückkehrenden bereits bei der Einreise nach Deutschland einen der folgenden Nachweise vorlegen können: aktueller Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Die neuen Einreise-Regeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nichtrisikogebiet, einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet einreist.
Quelle: Reise Reporter