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Startseite Reise News

Sturmtief „Ignatz“: Was Bahnreisende jetzt wissen müssen

von Touristenführer
Oktober 21, 2021
in Reise News
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Wegen des Sturmtiefs hat die Deutsche Bahn den Fernverkehr in Nordrhein-Westfalen eingestellt. Via Twitter warnt sie außerdem bundesweit vor Verspätungen und Zugausfällen.

Deutsche Bahn: Was Reisende zum Sturm „Ignatz“ wissen müssen

Das ist nicht nur bitter für Pendlerinnen und Pendler in Deutschland, sondern auch für Reisende: Viele nutzen den Zug, um in den Herbstferien aus dem Urlaub zurückzureisen, ans Urlaubsziel zu gelangen oder zum Flughafen zu fahren. Welche Alternativen sie nun haben und wann die Bahn den Ticketpreis erstattet oder ein Hotelzimmer bezahlt, darüber informiert dieser Überblick.

Welche Strecken sind vom Sturm betroffen?

Die beiden Sturmtiefs „Ignatz“ und „Hendrik“ sorgen bundesweit für Verspätungen und Zugausfälle, darauf weist die Deutsche Bahn hin. Der Fernverkehr in NRW wurde bereits eingestellt. Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:

  • Alle ICE/IC-Züge zwischen Berlin – Hannover – Düsseldorf – Köln fallen aus
  • Alle ICE/IC-Züge zwischen Würzburg – Nürnberg fallen aus
  • Alle ICE/IC-Züge zwischen Köln – Frankfurt fallen aus
  • Alle ICE/IC-Züge von/nach Amsterdam und von/nach Brüssel fallen komplett aus

Reisealternativen: Reisende Richtung Amsterdam haben die Möglichkeit, mit den zweistündlichen IC-Zügen zwischen Hannover Hbf und Amsterdam zu fahren. Ab Hannover bestehen Reisemöglichkeiten Richtung Frankfurt (Main), Nürnberg, München und Leipzig. Die IC-Züge Berlin – Hannover – Osnabrück – Bad Bentheim – Amsterdam sind von den Beeinträchtigungen derzeit nicht betroffen.

Auch im Nahverkehr in Rheinland- Pfalz, Nordbaden und im Saarland kommt es aufgrund von Unwetterschäden zu starken Einschränkungen im Nahverkehr der Deutschen Bahn, darüber informiert die DB auch online in ihren aktuellen Verkehrsmeldungen.

Reisende sollten sich unbedingt vor Reiseantritt über ihre Verbindung auf www.bahn.de/reiseauskunft, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft unter der Telefonnummer +49 030 2970 informieren.

Sturm: Sind auch Privatbahnen betroffen?

Ja. Da die Privatbahnen auf den gleichen Schienen unterwegs sind, sind auch sie von Verspätungen oder Zugausfällen betroffen.

Wo erfahre ich, ob mein Zug fährt?

Reisende sollten sich regelmäßig informieren, ob ihr Zug trotz der Unwetter fährt, verspätet ist oder ausfällt. Die Deutsche Bahn informiert online zum Sturm und bietet einen Ersatzfahrplan. Dieser ist in der Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator abrufbar. Infos erhalten Reisende auch telefonisch unter +49 030 2970 

Darf ich einen anderen Zug nutzen?

Für den Zeitraum des Sturms gelten besondere Kulanzregelungen: Fahrgästinnen und -gäste, die ihre gebuchte Reise für den Zeitraum vom 21. Oktober aufgrund des Unwetters verschieben möchten, können das Ticket für den Fernverkehr flexibel sieben Tage bis nach dem Störungsende nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden. Zudem gelten bei Verspätung oder Zugausfall die allgemeinen Fahrgastrechte.

Wie komme ich trotz Sturm ans Ziel? Welche Alternativen gibt es?

Der Zug fällt aus oder ist extrem verspätet. Und nun? Es gibt mehrere Alternativen, um trotzdem ans Ziel zu kommen:

Taxi statt Zug

Im Nahverkehr organisiert die Deutsche Bahn schon mal Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus für die Passagierinnen und Passagiere. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen dann mehrere Fahrgäste mit dem gleichen Fahrtziel, um je ein Taxi voll zu machen.

Wer auf eigene Faust ein Taxi sucht, sollte sich vorab informieren: Die DB muss nicht jede Taxirechnung übernehmen. Erstattet werden müssen maximal 80 Euro, wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden. Das Gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und sie das Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen können.

Fernverkehrszug statt Nahverkehr

Manchmal ruft die Bahn dazu auf, dass auch Kundinnen und Kunden des Nahverkehrs in Fernverkehrszüge einsteigen – dann dürfen sie IC und ICE nutzen. Eigenmächtig dürfen Reisende nicht den Fernverkehr nutzen.

Bus statt Zug

Stichwort Schienenersatzverkehr: Die Deutsche Bahn will Sammelbeförderungen mit Fern- oder Regiobussen von einigen Bahnhöfen aus organisieren. Darüber informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bahnhöfen oder im Zug.

Auto statt Zug

Wer an einem Streiktag aufs Auto umsteigt, sollte mehr Zeit einplanen, da es zu Staus kommen kann. Kosten, die durch die Nutzung des eigenen Autos entstehen, werden nicht vom Bahnunternehmen erstattet. Das gilt auch, wenn sich Reisende einen Mietwagen nehmen. 

Flug wegen Sturm verpasst: Zahlt die Bahn eine Entschädigung?

Nein, hier haben Flugreisende Pech. Wird der Flieger verpasst, leistet die Bahn keine Entschädigung. Reisende müssen grundsätzlich die Möglichkeit von Verspätungen oder Zugausfällen in die Anreisezeit zum Airport einkalkulieren und sich gegebenenfalls um einen alternativen Transport kümmern. Bei Rail-and-fly-Tickets sind der Airport oder der Reiseveranstalter die Ansprechpartner.

Wann zahlt mir die Bahn das Hotelzimmer?

Der schlimmste Fall tritt ein: Der oder die Reisende strandet am Bahnhof, die Bahn kann ihn oder sie nicht auf einem alternativen Weg ans Ziel bringen. Und nun? In diesem Fall muss die DB eine Unterkunft besorgen und auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren.

Wer sich selbst ein Hotelzimmer buchen will, sollte sich vorab unbedingt bestätigen lassen, dass das Bahnunternehmen keine Fahrt mehr an diesem Tag durchführen wird und auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht helfen kann. Die Hotelrechnung kann dann später eingereicht werden.

Wie bekomme ich das Geld fürs Ticket zurück?

Die Deutsche Bahn teilt mit: Fahrgäste können Tickets für Reisen im Fernverkehr (IC und ICE), die sie für Fahrten am 21. Oktober gebucht haben, flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können gebührenfrei umgetauscht werden. Zudem gelten die allgemeinen Fahrgastrechte bei Verspätung oder Zugausfall: Wer wegen eines Sturms nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann sich je nach Verspätung den Fahrpreis zurückholen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. 

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Reisende vor Fahrtantritt von ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen oder die Reise abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, wenn die Fahrt sinnlos geworden ist. In diesem Fall können sich Reisende den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Alternativ gilt: Wer mindestens 60 Minuten später als geplant ankommt, hat Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Die Verspätung sollten sich Fahrgäste immer von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bestätigen lassen, im Zug wird oftmals bereits das Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen ausgeteilt. Es ist auch möglich, das Formular online einzureichen.

Quelle: Reise Reporter

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