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Urlaub im Hochrisikogebiet: Was Reisende beachten müssen

von Touristenführer
November 12, 2021
in Reise News
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Urlaub im Hochrisikogebiet: Was Reisende beachten müssen

Der Winterurlaub steht an, und die Corona-Zahlen schnellen in vielen europäischen Ländern wieder nach oben. Unter anderem gilt Österreich wieder Hochrisikogebiet. Damit gelten strengere Quarantänepflichten.

Die kalte Jahreszeit hat noch nicht richtig begonnen, da drohen die in vielen europäischen Ländern rasant steigenden Corona-Zahlen den Winterurlaub zu vermiesen. Doch auch wenn beispielsweise das beliebte Reiseziel Österreich laut Bundesgesundheitsminister Jens ab Sonntag Hochrisikogebiet ist, sind Reisen weiterhin möglich. Für geimpfte und genesene Urlaubende ändert sich nicht viel – für Familien und nicht-geimpfte hingegen schon. Es gelten strengere Regeln bei der Rückkehr. 

Wann wird ein Land als Hochrisikogebiet eingestuft?

Das Robert Koch-Institut sowie die Bundesregierung teilen Länder seit dem 1. August 2021 nur noch in in zwei verschiedene Risikogebiete-Gruppen ein: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen eingestuft, die besonders hohe Fallzahlen haben, was Corona-Neuinfektionen angeht. Als Richtwert gilt dabei, ob die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land an sieben aufeinanderfolgenden Tagen 100 deutlich überschreitet.

Allerdings beziehen RKI, Bundesgesundheitsministerium und Auswärtiges Amt weitere Faktoren ein, etwa, wie verlässlich die übermittelten Zahlen sind, wie hoch die Hospitalisierungsrate ist oder eine geringe Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate. Deshalb ist beispielsweise Tansania, das offiziell eine Inzidenz von null angibt, dennoch als Hochrisikogebiet gelistet – das Land testet schlicht nicht auf Covid-19. 

Welche Regeln gelten für ungeimpfte Reiserückkehrer?

Die unschöne Nachricht für ungeimpfte und nicht-genesene Reisende: Leider endet der Urlaub in einer Quarantäne. Generell greifen drei Pflichten für Touristinnen und Touristen, die weder vollständig gegen Corona geimpft sind noch in den vergangenen sechs Wochen eine Corona-Infektion überstanden haben. 

Wichtig: Mit der neuen Einreiseverordnung vom 1. August gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich. Zuvor hatten einzelne Bundesländer die Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten besonders geregelt.

  1. Anmeldepflicht
    Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort kann auch das negative Testergebnis hochgeladen werden. 
  2. Nachweispflicht
    Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung vorweisen. Es darf ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest sein oder ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test. Airlines sind angewiesen, den Test von Passagierinnen und Passagieren vor dem Einstieg ins Flugzeug zu kontrollieren. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.
  3. Quarantänepflicht
    Trotz negativen Corona-Tests müssen Reiserückkehrerinnen und ‑rückkehrer aus Hochrisikogebieten, die weder eine Impfung noch Genesung vorweisen können, in Quarantäne. Die Absonderungspflicht, wie es offiziell in der deutschen Einreiseverordnung heißt, gilt für zehn Tage. Am fünften Tag nach der Rückkehr können sich Reisende durch einen Corona-Test (beispielsweise den kostenlosen Bürger-Schnelltest) mit einem negativen Ergebnis freitesten. Mindestens fünf Tage Quarantäne müssen ungeimpfte und nicht genesene Urlauberinnen und Urlauber also einplanen.

    Das gilt auch für Kinder, wie das Bundesgesundheitsministerium auf reisereporter-Nachfrage betont: „Bei der Quarantäne gibt es kein Mindestalter. Für unter Zwölfjährige gelten dieselben Vorschriften wie für Erwachsene. Sie können sich bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise freitesten. Ob die Eltern geimpft sind, macht keinen Unterschied.“ Aber: Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.

Welche Regeln gelten für geimpfte und genesene Reiserückkehrer?

Für Reisende, die bereits vollständig geimpft (Zweitimpfung muss 14 Tage zurückliegen) oder in den vergangenen sechs Monaten genesen sind, gelten andere Regeln bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet. Dennoch müssen sie sich an einige Pflichten halten:

  1. Anmeldepflicht
    Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort können auch Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden. 
  2. Testpflicht
    Geimpfte und genesene Reisende sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie greift aber die Nachweispflicht: Sie müssen Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen, etwa den digitalen Impfpass in der CovApp. 
  3. Quarantänepflicht 
    Es gilt keine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Reisende.

Wichtig: Seit der neuen Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich.

Reisewarnung für mein Urlaubsziel – was bedeutet das für mich?

Generell wurde die Reisewarnung für Corona-Risikogebiete am 1. Juli aufgehoben. Das gilt allerdings nicht für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete, hier greift weiterhin oder wieder eine Reisewarnung. 

Das hat vor allem im rechtlichen Bereich folgen: So greifen viele Auslandskrankenversicherungen nicht, wenn eine Person bewusst an ein Ziel reist, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. 

Außerdem sagen viele größere Reiseveranstalter Reisen ab, wenn eine Reisewarnung gilt. Für Individualreisende hat die Reisewarnung jedoch wenige Konsequenzen. 

Welche Länder sind Hochrisikogebiete?

Das Robert Koch-Institut (RKI) teilt jeden Freitag mit, welche Länder ab dem darauffolgenden Sonntag als Hochinzidenzgebiet gelten. Alle Hochrisikogebiete (Stand: 5. November): 

  • Ägypten
  • Albanien
  • Armenien
  • Äthiopien
  • Barbados
  • Belarus
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Burundi
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Estland
  • Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete: Französisch-Guayana, Neukaledonien
  • Gabun
  • Georgien
  • Guyana
  • Guatemala
  • Haiti
  • Iran
  • Irland – die folgende Region gilt als Hochrisikogebiet: Border
  • Jemen
  • Kamerun
  • Korea (Demokratische Volksrepublik)
  • Kroatien
  • Lettland
  • Libyen
  • Litauen
  • Malaysi
  • Mexiko
  • Moldau, Republik
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Nicaragua
  • Niederlande – die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete: Bonaire, Sint Eustatius, Saba
  • Nordmazedonien
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • die Republik Kongo
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • São Tomé und Príncipe
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Sudan
  • Suriname
  • Syrische Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Thailand
  • Trinidad und Tobago
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Ukraine
  • Usbekistan
  • Venezuela, Bolivarische Republik
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vietnam

Quelle: Reise Reporter

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