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Startseite Reise News

Urlaub in Italien: „Grüner Pass“ muss immer dabei sein

von Touristenführer
Oktober 13, 2021
in Reise News
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Die Traumziele in Italien – Orte wie Venedig, die Adriaküste und Gardasee – freuen sich auf Touristinnen und Touristen. Diese müssen für den Urlaub aber einige Dinge beachten. 

Keine Quarantäne für Italien-Urlauber

Das gesamte Land samt der Inseln Sardinien und Sizilien gilt nicht als Corona-Hochrisikogebiet und steht nicht auf der entsprechenden Liste des Robert-Koch-Institutes. Damit müssen Reisende weder bei der Hin-, noch bei der Rückreise in Qurantäne. 

Allerdings ist für die Einreise nach Italien sowie für die Rückreise nach Deutschland der Nachweis über einen Test, eine Impfung oder Genesung (3-G-Regel) Pflicht. Wir informieren Reisende im Detail darüber, was sie bezüglich der Urlaubsplanung und vor Ort in Italien beachten müssen. 

Die aktuelle Corona-Lage in Italien

Italien ist eines der Länder in Europa, die am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Aktuell ist die Lage entspannt: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz steht aktuell bei 30,2 (Stand: 13. Oktober).

Das Land gilt weder als Hochrisikogebiet noch als Virusvariantengebiet, es steht aktuell nicht auf der Risikogebiete-Liste des Robert-Koch-Institutes. Die Einstufung als Hochrisikogebiet ist seit dem 1. August 2021 ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100 möglich.

Italien selbst teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – es gelten unterschiedliche Einschränkungen.

Grüner Pass muss ins Gepäck

Wer nach Italien reisen will, braucht das digitale Covid-Zertifikat – mit dem eines der drei „G“ (geimpft, genesen, getestet) nachgewiesen werden kann. Und zwar nicht nur, weil er sonst gar nicht erst ins Land kommt. Wer in Italien im Innenbereich eines Restaurants essen will, muss seit dem 8. August den „Grünen Pass“ vorzeigen. Das gilt ebenfalls für Museen und Thermen, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren.

Außerdem gilt die 3-G-Regel seit dem 1. September auch auf Inlandsflügen, in Fernbussen sowie in Fernzügen. Auch, wen mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt – beispielsweise vom Latium nach Sardinien – braucht den Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test. Für den öffentlichen Nahverkehr ist er aber weiter nicht nötig.

Einreise nach Italien – die Vorschriften

Aus Ländern der Europäischen Union – und damit auch aus Deutschland – sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien erlaubt. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr, die Testpflicht bei der Einreise für Geimpfte und Genesene wurde aufgehoben. Es gelten aber mehrere Einschränkungen, über welche die italienische Botschaft in Berlin informiert.

Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der EU – also auch in Deutschland – sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein „EU Digital Covid-Certificate“ (Italienisch: certificazione verde Covid-19) vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:

  • ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden), Kinder unter sechs Jahren ausgenommen
  • seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
  • Nachweis einer Genesung von Covid-19

Vorgelegt werden kann der digitale Impfausweis, der internationale Impfausweis (gelbes Heftchen) bleibt auch weiterhin gültig. Außerdem gilt für alle Reisenden:

  • Online-Registrierung: Zur Einreise müssen Touristinnen und Touristen ein Formular (European Passenger Locator Form) ausfüllen, in dem sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Online-Formular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto nach Italien: Was geht?

Gibt es viele Flüge nach Italien? 

Es gibt verschiedene Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien – zum Beispiel von Alitalia, Lufthansa, Easyjet, Ryanar und Eurowings. Täglich starten Maschinen von Frankfurt am Main und München, seltener von Berlin und Düsseldorf.

Die italienische Botschaft rät Passagieren dazu, sich bei den Airlines nach den für das Boarding erforderlichen Dokumenten zu erkundigen. Denn manchmal würden Fluggesellschaften zusätzliche – oder andere – Unterlagen verlangen, als in den Regelungen beider Länder vorgeschrieben ist. Einige ließen nur Personen an Bord, die ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Mit dem Zug oder dem Bus nach Italien

Reisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Bahnverbindung aktuell bedient wird. Die Schnellzüge von Trenitalia dürfen derzeit nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Während der gesamten Bahnfahrt gilt eine Maskenpflicht.

Alle Reisenden müssen beim Einstieg in ein öffentliches Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer eine Einreiseerklärung übergeben.

Kann ich mit dem Auto nach Italien?

Ja. Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich ist erlaubt. Tankstellen und Autobahntankstellen seien in ganz Italien geöffnet.

Wichtig: Nach Angaben der italienischen Botschaft in Berlin ist das Autofahren während der nächtlichen Ausgehverbote in Italien (0 bis 5 Uhr, ausgenommen sind weiße Zonen) nicht erlaubt. Dies gilt auch auf Autobahnen, schreibt der ADAC. Ausnahmen gelten nur für triftige Gründe, wie ein medizinischer Notfall, dann muss eine Selbsterklärung vorgelegt werden. Touristische Reisen zählen nicht zu den triftigen Gründen.

Regeln für Autofahrer in Italien

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten beachten, dass bei der Fahrt mit mehreren Haushalten generell höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden dürfen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. Es gilt dann auch eine Maskenpflicht für alle Mitfahrenden.

In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut ADAC-Informationen hingegen nicht begrenzt. Wenn sie aus verschiedenen Haushalten stammen, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.

Die wichtigsten Corona-Regeln in Italien

In Italien gelten grundsätzlich ähnliche Regeln wie in anderen europäischen Ländern, auch für Touristen. Darüber informiert das Auswärtige Amt:

  • 3G-Regel gilt für Innenbereiche von Restaurants, Museen und Schwimmbäder (Impfung, Genesung oder maximal 48 Stunden alter Corona-Test)
  • Der Mindestabstand von ein bis zwei Metern ist vorgeschrieben.
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum im Freien in Italien wurde aufgehoben (Ausnahme ist Sizilien). In geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen – es kann auch eine merlagige selbstgemachte Alltagsmaske sein. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren.
  • Am Strand muss zwischen Sonnenstühlen und Liegen ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Maskenpflicht in Strandbars und in geschlossenen Räumen.
  • Die landesweiteAusgangssperre wurde zum 21. Juni vollständig abgeschafft.
  • Es finden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen wie Behörden, Geschäften oder Sehenswürdigkeiten statt.
  • In einem Auto dürfen sich bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt ohne Maske aufhalten. Erlaubt sind außerdem maximal drei Personen aus mehreren Haushalten, aber mit Maske. (siehe Regeln im Auto)
  • Die Behörden empfehlen die Nutzung der Tracing App Immuni. 

Restaurant, und Museum nur mit Impfung, Test oder Genesung

Wichtig ist: Vergiss vor Ort nie dein digitales Covid-Zertifikat – mit dem du eins der drei „G“ (geimpft, genesen, getestet) nachweisen kannst. Seit dem 6. August gilt: Wer in Italien im Innenbereich eines Restaurants essen will, muss den „Grünen Pass“ vorzeigen. Das gilt ebenfalls für Museen und Thermen, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle Menschen ab zwölf Jahren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Welche Regeln gelten an den Stränden?

Grundsätzlich gilt an frei zugänglichen Stränden: Der Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Besucherinnen und Besuchern muss gefährleistet sein. Zwischen Sonnenliegen und -stühlen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann. Strandbäder können eine Anmeldung verlangen und Fieber messen – daher sollten sich Gästinnen und Gäste immer vorab informieren.

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Dafür entscheidend ist auch der nächste Punkt:

Einteilung des Landes in vier Risikostufen

Italien teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – rot, orange, gelb und weiß. Die aktuellen Einstufungen sind auf einer Karte des italienischen Gesundheitsministeriums nachzusehen.

Sizilien gilt als erste italienische Region wieder als gelbe Zone – dort gibt es die meisten Neuinfektionen bei der niedrigsten Impfquote des Landes. Nur 55,2 Prozent aller Einwohnerinnen und EInwohner sind vollständig geimpft. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Abstufungen und Einschränkungen (Stand: 13. September 2021):

  • Weiße Zonen: Hier sind die meisten Beschränkungen aufgehoben. Die Menschen müssen nur die Maskenpflicht in den Innenräumen einhalten und auf die Abstände achten.
    Weiß sind derzeit alle Regionen: Abruzzen, Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Ligurien, Molise, Sardinien, Umbrien, Venetien, Apulien, Basilikata, Autonome Provinz Bozen, Emilia Romagna, Kalabrien, Kampanien, Latium, Lombardei, Marken, Piemont, Autonome Provinz Trient, Toskana.
  • Gelbe Zonen: In Restaurants und Bars dürfen nur vier Menschen an einem Tisch sitzen, Museen und Ausstellungen dürfen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht im Freien.
    Gelb sind derzeit folgende Regionen: Sizilien
  • Orangene Zonen: Hier sollen die Menschen in der Regel ihre Orte nicht verlassen. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hotels dürfen aber grundsätzlich Übernachtungsgäste empfangen.
    Orange ist derzeit folgende Region: keine.
  • Rote Zonen: Es gelten Ausgangssperren. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen grundsätzlich nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verlassen, das berichtet der „ADAC“. Die Ein- und Ausreise in rote Zonen ist grundsätzlich verboten. Restaurants und Bars sind dicht; auch alle Geschäfte, die keine lebenswichtigen Produkte anbieten, müssen schließen. Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot: Hotels dürfen keine Urlauber aufnehmen, sondern nur Geschäftsreisende.
    Rot ist derzeit folgende Region: keine.

Regeln für die Rückkehr aus Italien nach Deutschland

Auch für die Rückreise nach Deutschland müssen Urlauber Regeln beachten. Es gilt zum einen 3G:  Alle – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Coronavirus-Infektion (Impfung, negativer Corona-Test, Genesung) verfügen. Die Nachweispflicht gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.

Es werden folgende Corona-Tests akzeptiert: ein PCR-Test, dessen Ergebnis höchstens 72 Stunden alt sein darf, oder ein Antigentest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet darf der Antigentest höchstens 24 Stunden alt sein.

Reisende können die Tests im Urlaubsland etwa in Apotheken oder direkt am Flughafen durchführen lassen. Die Kosten dafür tragen sie im Ausland in der Regel selbst: Zwischen knapp 20 und bis zu 450 Euro können für den Corona-Test vor der Rückreise fällig werden. Selbsttests, die es etwa in Drogerien und Apotheken zu kaufen gibt, werden bei der Rückreise nach Deutschland nicht anerkannt.

An den Grenzübergängen kommt es zu Stichproben-Kontrollen. Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, muss den Nachweis bereits dem Beförderer vorlegen.

So viel kostet ein Coronatest in Italien

In Italien kostet ein Antigen-Schnelltest 20 bis 50 Euro, ein PCR-Test liegt bei 50 bis 120 Euro. Die Preise können je nach Region und Anbieter variieren, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Test-Orte in Italien finden sich beispielsweise an Flughäfen, in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie in Apotheken. 

Es gibt aber auch die Möglichkeit zur kostenlosen Tests: An mehreren Bahnhöfen hat das italienische Rote Kreuz kostenlose Teststationen eingerichtet. Diese sind stationiert in Rom Termini, Mailand Centrale, Bari Centrale, Bologna Centrale, Cagliari, Florenz SMN, Genua Piazza Principe, Neapel Centrale, Palermo Centrale, Reggio Calabria, Turin PN und Venedig Santa Lucia. Die Teststellen schließen um 13.30 Uhr, eine persönliche Anmeldung ist nötig und morgens ab 7.30 Uhr möglich. Es kann zu längeren Wartezeiten für Testwillige an den Bahnhöfen kommen.

Checkliste für Einreise und Rückreise

Hier findest du alle wichtigen Infos zur Einreise und Rückreise im Überblick:

Gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes? nein
Ist Italien Hochrisikogebiet?

nein

Virusvariantengebiet nein
Online-Anmeldung für Einreise nach Italien nötig? ja – Online-Einreiseformular muss ausgefüllt werden
Corona-Test bei Einreise nötig? ja, Schnelltest oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt); Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren
Corona-Test für Geimpfte und Genesene? nein
Gilt eine Quarantäne-Pflicht? nein
Corona-Test für Rückkehr? Nachweispflicht (Impfung, Corona-Test oder Genesung) für alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer ab 12 Jahren.

Stand der Infos: 13. Oktober 2021

Quelle: Reise Reporter

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