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Was sind Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete?

von Touristenführer
Dezember 22, 2021
in Reise News
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Nicht-Risikogebiet, Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet: Wer in den vergangenen Monaten in Urlaub fahren wollte, musste immer genau verfolgen, wie sein Urlaubsziel aktuell eingestuft ist. Denn für jede der vier Kategorien galten andere Regeln. Doch damit ist nun Schluss!

Am 30. Juli 2021 hat die Bundesregierung entschieden, dass es schon ab dem 1. August nur noch zwei verschiedene Arten von Corona-Risikogebieten gibt: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Für viele Reisende erleichtert diese Einstufung einiges – denn Staaten, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, werden in den meisten Fällen nun nicht mehr auf der Liste des Robert Koch-Insituts (RKI) als Risikogebiet gelistet. Allerdings gibt es auch neue Regeln für alle Reisenden, die aus Nicht-Risikogebieten kommen. Wir haben die Übersicht, was mit der neuen Einreiseverordnung ab Sonntag, 1. August, gilt: 

Hochrisikogebiet: Welche Regeln gelten für Reisende?

Hochrisikogebiete sind quasi das Pendant zu den bisherigen Hochinzidenzgebieten. Wer in einem Hochrisikogebiet Urlaub macht, für den gelten bei der Rückkehr nach Deutschland die gleichen Regeln wie zuvor bei Hochinzidenzgebieten.

Geimpfte und Genesene sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen. Die digitale Einreiseanmeldungist für alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten verpflichtend, egal ob geimpft, genesen oder getestet. 

Alle, die nicht vollständig geimpft (14 Tage nach der Zweitimpfung) oder genesen (zwischen 28 Tagen und sechs Monaten nach der Infektion) sind, müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Trotz dieses negativen Corona-Tests bei der Einreise müssen sie sich danach für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ab dem fünften Tag können sich Reisende von der Quarantäne freitesten.

Neu ist: Kinder bis zwölf Jahre sind zwar von der Testpflicht befreit, nicht aber von der Quarantänepflicht. Geimpfte Eltern müssen ihre Kinder also in Quarantäne schicken, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet zurückkommen. Aber: Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne bereits nach fünf Tagen.

Länder können ab Inzidenz von 100 als Hochrisikogebiet eingestuft werden 

Bisher waren vor allem Länder als Hochinzidenzgebiet eingestuft, die über einen Zeitraum von mehreren Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 aufwiesen. Die Einstufung erfolgt nun aber nach neuen Regeln: Um als Hochrisikogebiet klassifiziert zu werden, reicht nun schon eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 100. 

Die Inzidenz alleine ist aber nicht ausschlaggebend, so wird auch in die Bewertung miteinbezogen, ob der Anteil der positiven Corona-Tests in einem Land besonders hoch ist, die gemeldeten Zahlen vertrauenswürdig sind und wie die Belegung von Krankenhäusern ist. Zudem können alle Länder, deren Inzidenz das Mehrfache der deutschen beträgt, als Hochrisikogebiete eingestuft werden, heißt es in der neuen Einreiseverordnung.

Virusvariantengebiet: Welche Regeln gelten für Reisende? 

Bei Virusvariantengebieten ändern sich die Regeln für Reisende nicht. Es gelten die gleichen wie bereits zuvor. Nur deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Menschen, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland haben, dürfen aus Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen. Noch vor der Einreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, auch Geimpfte und Genesene müssen einen Test vorlegen. Zudem muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.  

Dennoch gilt für Reisende aus Virusvariantengebieten: 14 Tage Quarantäne! Die Quarantänezeit kann nicht verkürzt werden. Die Quarantänepflicht gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene – in ersten Beratungen war davon die Rede, für Geimpfte keine Quarantäne mehr bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet anzuordnen, doch das wurde wieder verworfen.

Trotzdem gelten zwei Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten: 1. Wer vollständig mit einem Impfstoff geimpft ist, der laut RKI als hinreichend wirksam gegenüber der jeweilige Virusvariante gilt, kann die Quarantäne mit der Vorlage des Impfnachweises beenden. 2. Wird ein Virusvariantengebiet während der Quarantänezeit herabgestuft, gelten in Bezug auf die Quarantäne die jeweiligen Regeln zu Hochrisikogebieten.

Als Virusvariantengebiete sollen Länder eingestuft werden, in denen eine Virusvariante mit „besorgniserregenden Eigenschaften“ auftritt, bei der man davon ausgeht, dass die in der EU zugelassenen Impfstoffe oder eine vorherige Covid-Infektion „keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen“. Auch Virusvarianten, bei denen schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität befürchtet werden, können ausschlaggebend für eine Einstufung als Virusvariantengebiet sein. 

Wichtig: Wenn eine Virusvariante noch nicht erforscht ist, kann ein Land, in dem diese auftritt, ebenfalls als Virusvariantengebiet eingestuft werden, bis geklärt ist, wie der Impfschutz wirkt und ob eine erhöhte Gefahr bezüglich schwerer Krankheitsverläufe von der neuen Variante ausgeht. 

Mein Reiseziel ist kein Risikogebiet: Muss ich trotzdem etwas beachten?

Ja! Denn mit der neuen Einreiseverordnung ist auch eine allgemeine Testpflicht beschlossen worden. Ab dem 1. August 2021 müssen alle Reisenden bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Das gilt auch für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten wie Polen, Kroatien, Tschechien oder Italien, die sehr niedrige Sieben-Tage-Inzidenzen vorweisen. 

Bisher galt diese allgemeine Testpflicht nur für Flugreisende – sie mussten schon vor dem 1. August beim Check-in oder Boarding einen negativen Corona-Test oder Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Nun wird die Testpflicht auf alle Einreisen via Landgrenzen erweitert. Stichprobenartig sollen auf Autobahnen sowie in Zügen, die aus dem Ausland nach Deutschland fahren, Kontrollen stattfinden. Eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ist aber nur bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet nötig. Wer also aus einem Land ohne diesen Status einreist, braucht lediglich einen Corona-Nachweis, muss sich aber nicht vorher anmelden.

Welche Länder sind Hochrisikogebiete? Welche Länder sind Virusvariantengebiete?

Traditionell aktualisiert das Robert Koch-Insititut die Liste der Risikogebiete freitags. Die Aktualisierungen treten dann in der Regel am Sonntag danach in Kraft. 

Diese Länder gelten als Virusvariantengebiete (Stand: 22. Dezember 2021):

  • Botsuana (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Eswatini (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Lesotho (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Malawi (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Mosambik (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Namibia (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Südafrika (Virusvariantengebiet seit 28. November 2021)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Virusvariantengebiet seit 20. Dezember 2021; Hochrisikogebiet bis 19. Dezember 2021)

Diese Länder gelten als Hochrisikogebiete:

Folgende Länder als Hochrisikogebiete (Stand: 22. Dezember 2021): 

  • Andorra (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Ägypten (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021)
  • Äthiopien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
  • Barbados (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
  • Belarus (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021)
  • Belgien (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021)
  • Belize (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
  • Bosnien und Herzegowina (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)
  • Burundi (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
  • Dänemark inklusive der Färöer und Grönland (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Dominica (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)
  • Frankreich inklusive des Übersee-Departements Réunion (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Georgien (Hochrisikogebiet seit 25. Juli 2021)
  • Griechenland (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021)
  • Haiti (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Irland (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021)
  • Jemen (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021)
  • Jordanien (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Kamerun (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021)
  • Kongo, Republik (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik) (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Kroatien (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021)
  • Laos (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Libanon (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Libyen (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021)
  • Liechtenstein (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Litauen (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021)
  • Malaysia (Hochrisikogebiet seit 13. Juni 2021)
  • Mauritius (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Mexiko (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Montenegro (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
  • Niederlande (Hochrisikogebiet seit 21. November 2021) und die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete: Bonaire (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Sint Eustatius (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Saba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
  • Norwegen (Hochrisikogebiet seit 19. Dezember 2021)
  • Österreich – mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Papua-Neuguinea (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Polen (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Russische Föderation (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021)
  • Schweiz (Hochrisikogebiet seit 5. Dezember 2021)
  • Serbien (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
  • Seychellen (Hochrisikogebiet seit 14. Februar 2021)
  • Slowakei (Hochrisikogebiet seit 31. Oktober 2021)
  • Slowenien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
  • Sudan (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021)
  • Syrische Arabische Republik (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021)
  • Tadschikistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Tansania (Hochrisikogebiet seit 14. März 2021)
  • Trinidad und Tobago (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Tschechische Republik (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Türkei (Hochrisikogebiet seit 17. August 2021)
  • Turkmenistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
  • Ukraine (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021)
  • Ungarn (Hochrisikogebiet seit 14. November 2021)
  • Venezuela, Bolivarische Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
  • Vietnam (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)

Quelle: Reise Reporter

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