Positiver Corona-Test: Was wird aus dem Urlaub?
Bei einem positiven Corona-Test müssen Betroffene in Quarantäne. Und was wird aus dem Urlaub? Wer zahlt die Stornokosten? Hilft eine Reiserücktrittsversicherung? Reiserechtsanwalt Paul Degott klärt auf.
Auch nach fast zwei Jahren, wütet das Coronavirus noch weltweit – die neuste Variante, die Wissenschaftlern sorge bereitet: Omikron. Was passiert also mit dem Urlaub, wenn der Corona-Test vor dem Antritt positiv ausfällt und Reisende statt in den Urlaub in Quarantäne müssen? Kann das Hotel kostenlos storniert werden? Und was ist mit dem Flug? Wir beantworten mit Hilfe von Reiserechtsanwalt Paul Degott die wichtigsten Fragen.
Positiver Corona-Test: Bekommen Reisende das Geld zurück?
Wenn ein Urlauber vor dem Reiseantritt positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss der Urlaub abgesagt werden. Bei eingeschränkten Aktivitäten oder Quarantänemaßnahmen am Urlaubsort aufgrund der Pandemie gelten außergewöhnliche Umstände, sodass du die Pauschalreise kostenlos stornieren kannst.
Dieses kostenlose Rücktrittsrecht greift mittlerweile oft bei einer Reisewarnung nicht mehr, wenn sich Reisende am Urlaubsort frei bewegen können, und bei einer Infektion: „Erkrankt ein Reisender vor Reiseantritt an dem Coronavirus, dann handelt es sich dabei um einen persönlichen Grund. Deshalb gelten keine außergewöhnlichen Umstände. Ein kostenfreier Rücktritt von der Pauschalreise ist also nicht möglich“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott.
Somit bleibt der Urlauber grundsätzlich auf den Stornierungskosten sitzen. Das gilt auch für Individualreisende. Was dich erwartet, wenn du im Urlaubsort positiv auf Corona getestet wirst, erfährst du in unserem Überblick.
Zahlt Reiserücktrittsversicherung bei Corona?
Fällt eine Reise wegen gesundheitlicher Gründe aus, greift normalerweise die Reiserücktrittsversicherung (sofern man eine solche abgeschlossen hat). Meist übernimmt die Versicherung dann die Stornokosten, die der Reiseveranstalter verlangt. Auch im Fall eines positiven Corona-Tests kann eine Krankheit vorliegen, die eine Reiseunfähigkeit auslöst – unabhängig davon, ob es eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Symptome gibt. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt dann, sofern sie den Pandemie-Fall nicht explizit ausschließt.
Denn, Achtung: Viele Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, ist bei einer Corona-Infektion daher kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben. Daher ist es ganz wichtig vor dem Abschluss einer solchen Versicherung die AGBs genau zu checken.
Von der Stiftung Warentest wurden 130 Tarife für kombinierte Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen unter die Lupe genommen. Davon schnitten aber nur die Anbieter Hanse Merkur, Travel Secure/Würzburger und Europ Assistance mit der Note „sehr gut“ für den Schutz in Pandemiezeiten ab.
Alternativ haben auch viele Reiseveranstalter Kooperationen mit Versicherungen, die beim Corona-Fall einspringen. Diese lassen sich bei der Buchung hinzu buchen. Doch manche Versicherung greift nicht, wenn eine Reisewarnung für das gebuchte Ziel vorliegt. Das ist immer bei Corona-Hochrisiko- und Virusvariantengebieten der Fall. Somit müssen Reisende auch dieses Szenario vor der Buchung abklären, beziehungsweise sich die AGBs genau durchlesen.
Wegen Familienmitglied in Quarantäne – was wird aus der Reise?
Schlechte Nachrichten gibt es auch für jene, die selbst negativ auf Corona getestet wurden, aber wegen eines infizierten Familienmitglieds in Quarantäne müssen: Auch in diesem Fall müssen sie oft die Stornierungskosten des Reiseveranstalters tragen.
„Auch wenn die Quarantäne von den Behörden angeordnet wird, ist es immer noch ein persönlicher Grund“, so Degott. Auch eine Reiserücktrittsversicherung hilft in den meisten Fällen nicht und auch nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es keine Entschädigung. Bei einigen Versicherern können aber für solche Fäll Zusatzpolice abgeschlossen werden, die natürlich extra kosten.
Quelle: Reise Reporter